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Tipps Abrechnung und Verwaltung

Abrechnung ohne Rückstau.

Kleine Routinen im Büro machen den größten Unterschied. So behalten Sie Verordnungen, Leistungsnachweise und offene Posten im Griff.

  1. Verordnungen schnell weitergeben

    Legen Sie Verordnungen für häusliche Krankenpflege der Krankenkasse zügig vor. Nach der Häusliche-Krankenpflege-Richtlinie des G-BA übernimmt die Kasse die erbrachten Leistungen bis zur Entscheidung, wenn die Verordnung spätestens am vierten Arbeitstag nach der Ausstellung vorliegt.

  2. Folgeverordnungen rechtzeitig anstoßen

    Folgeverordnungen sind laut Richtlinie in den letzten drei Arbeitstagen vor Ablauf des verordneten Zeitraums auszustellen. Eine einfache Fristenliste im Büro verhindert Lücken in der Versorgung und in der Abrechnung.

  3. Leistungsnachweise täglich pflegen

    Lassen Sie Leistungen zeitnah erfassen und abzeichnen. Fehlende Unterschriften oder Abweichungen zum Pflegevertrag fallen sonst erst bei der Abrechnung auf.

  4. Fester Monatsabschluss

    Legen Sie einen festen Tag für den Monatsabschluss fest und halten Sie ihn ein. Wer regelmäßig abrechnet, erkennt Fehler früher.

  5. Offene Posten jede Woche prüfen

    Gehen Sie offene Forderungen und Absetzungen der Kassen wöchentlich durch. Klären Sie Rückfragen sofort, solange die Unterlagen noch griffbereit sind.

  6. Vergütung regelmäßig prüfen

    Die Vergütung nach § 89 SGB XI wird mit den Pflegekassen verhandelt. Prüfen Sie regelmäßig, ob Ihre Vergütung noch zu Ihrer Personal- und Sachkostenentwicklung passt, und bereiten Sie Verhandlungen mit sauberen Zahlen vor.

  7. Touren und Dienstplan zusammendenken

    Eine gute Tourenplanung spart Fahrzeit und schafft Ruhe im Team. Planen Sie Puffer für Notfälle und Neuaufnahmen ein.

  8. Datenschutz im Büro

    Ein Datenschutzkonzept, ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten und klare Regeln für Messenger und E-Mail schützen Ihre Patientinnen und Patienten – und Ihren Dienst.

Allgemeine Hinweise aus der Praxis, Stand Oktober 2026. Sie ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Gesetze, Richtlinien und Verträge.

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