Bestehender ambulanter Pflegedienst in NRW
Sie führen bereits einen ambulanten Pflegedienst in Nordrhein-Westfalen.
Voraussetzungen
Die Partnerschaft richtet sich an bestehende Dienste. Das Franchise-Angebot umfasst ausschließlich die ambulante Pflege.
Sie führen bereits einen ambulanten Pflegedienst in Nordrhein-Westfalen.
Ihr Dienst ist für Pflege nach SGB XI und häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V zugelassen.
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Konditionen besprechen wir im persönlichen Gespräch.